Lese-Rechtschreibstörung (LRS)
In Deutschland werden die Begriffe LRS und Legasthenie (auch Entwicklungsdyslexie/dysgraphie) gleichbedeutend verwendet. Hierbei handelt es sich um eine Teilleistungsstörung, d.h. das Kind hat bei einer durchschnittlichen oder überdurchschnittlichen allgemeinen Begabung ausschließlich in den Bereichen Lesen und/ oder Schreiben große Schwierigkeiten. Wird die LRS nicht frühzeitig festgestellt und behandelt, so kann sie bis ins Erwachsenenalter fortbestehen.
Zu den Auffälligkeiten im Schulalter gehören u. a. Probleme beim Schreiben (z. B. Buchstabenauslassungen oder Vertauschungen, Probleme beim Abschreiben oder ein unharmonisches Schriftbild), erschwertes Lesenlernen (z. B. fehlendes Leseverständnis, langsames Lesetempo) sowie eine eingeschränkte phonologische Bewusstheit (z. B. Reimen oder Lauterkennung) oder Wahrnehmungsprobleme (z. B. auditive Merkschwäche oder visuelle Differenzierungsschwäche).
Vor allem Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen tragen ein Risiko, in ihrer weiteren Entwicklung eine LRS auszubilden. Dies lässt vermuten, dass Kinder, die in der logopädischen Praxis mit Aussprachestörungen, spezifischen Sprachentwicklungsstörungen bzw. expressiven und / oder rezeptiven Sprachstörungen vorstellig werden, ein erhöhtes Risiko für eine LRS aufweisen können (dBL, 2020). Daher wird in unserer Praxis jedes Kind, das im Vorschulalter mit einer Sprachentwicklungsstörung (vor allem im Bereich der Phonologie) vorstellig wird, im letzten Jahr vor der Einschulung auf die sogenannten Vorausläuferfähigkeiten und -fertigkeiten mit geeigneten Screenings überprüft und gefördert. Auch nach der Einschulung sind die gezielte Förderung und Therapie des Schriftspracherwerbs Schwerpunkte unserer Praxis.